Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
252 - 1. Änd., Neumühler Straße gem. § 13 BauGB im Stadtteil Schwarze Heide
Mit dem Bebauungsplan Nr. 252, 1. Änderung werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
- Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur Vermeidung von Trading-Down-Effekten durch den Ausschluss unverträglicher Nutzungen wie Vergnügungsstätten (u.a. Wettbüros), Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Sexshops und –kinos;
- Soweit aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich, Umstellung der vorhandenen Festsetzungen auf aktuelle Rechtsgrundlagen.
- Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur Vermeidung von Trading-Down-Effekten durch den Ausschluss unverträglicher Nutzungen wie Vergnügungsstätten (u.a. Wettbüros), Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Sexshops und –kinos;
- Soweit aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich, Umstellung der vorhandenen Festsetzungen auf aktuelle Rechtsgrundlagen.
Verfahrensgebiet des Bebauungsplans Nr. 252, 1. Änderung
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Servicestelle Bauleitpläne | 0208/825-2799 | servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de |