Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
519 - Dohlenstraße gem. § 13 BauGB im Stadtteil Königshardt
Mit dem Bebauungsplan Nr. 519 wurde der Bebauungsplan Nr. 56 unter Beibehaltung der vorhandenen Nutzungen so geändert, dass dieser an die örtlichen bzw. städtebaulichen Gegebenheiten und die ursprünglichen planerischen Zielvorstellungen bezüglich der städtebaulichen Gestaltung angeglichen ist. Dabei wurden insbesondere maximale Trauf- und Firsthöhen sowie der zulässige Umfang von Dachaufbauten und Dachgauben festgesetzt.
Bebauungsplan Nr. 519
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Servicestelle Bauleitpläne | 0208/825-2799 | servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de |