stadt oberhausen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan


003 - 01. Änd., Aufbaugebiet Friedrich-Karl-Straße (Fluchtlinien u. Erschließung) im Stadtteil Oberhausen-Mitte


Der Durchführungsplan Nr. 3, 1. Änderung, wurde gemäß Aufbaugesetz in der Fassung vom 29.04.1952 förmlich festgestellt. Er gilt nach § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz vom 23.06.1960 als wirksam übergeleiteter Bebauungsplan. 

Mit dem Durchführungsplan Nr. 3, 1. Änderung, sollte primär die planungsrechtliche Grundlage für eine zügige Einführung der Friedrich-Karl-Straße in den Bahnhofsvorplatz geschaffen werden.

Der Friedrich-Karl-Straße wurde damit eine betont verkehrliche Bedeutung im Verkehrsschema der Innenstadt von Alt-Oberhausen gegeben. Sie sollte eine bisher fehlende Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem eigentlichen Geschäftsviertel, wenigstens für den Bereich der unteren Marktstraße, ermöglichen . 

Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung der Stadt Oberhausen auf.




Ansprechperson zum Plan

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Servicestelle Bauleitpläne 0208/825-2799 servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de