stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 56. Änderung BO - Schloßstraße West in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 56 BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Der ca. 1,1 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk VI Bochum-Südwest im Stadtteil Weitmar, westlich der Schloßstraße.

Der Bereich wird derzeit baulich genutzt: Hier befinden sich eine Trauerhalle mit einem weitgehend versiegelten Vorplatz, ein Betriebsgebäude des Friedhofs Weitmar mit ebenfalls weitgehend versiegelten Außenflächen sowie einem Abschnitt der Schloßstraße.


Ziel der GFNP-Änderung ist es, eine Nachnutzung durch Wohnbebauung vorzubereiten. 30 % der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Das südlich an-grenzende Grundstück des Blumengeschäftes wird zur Arrondierung der Darstellung in den Änderungsbereich einbezogen.




Geltungsbereich der GFNP-Änderung 56 BO

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de