Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung
GFNP, 55. Änderung BO - Dietrich-Benking-Straße Ost in Oberhausen
Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.
Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 55 BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,0 ha und wird im GFNP vollständig als Grünfläche dargestellt. Zukünftig ist die Darstellung von Wohnbauflächen vorgesehen. Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 0393 aI -Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV- bestehen für den Änderungsbereich bereits jetzt Baurechte nach § 30 BauGB (Festsetzung überwiegend als Gewerbegebiet).
Geltungsbereich der GFNP-Änderung 55 BO
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Sebastian Specht | 0208/825-2609 | sebastian.specht@oberhausen.de |