stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 54. Änderung E - Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in Oberhausen


Der RFNP-Änderungsbereich 54 E hat eine Größe von ca. 0,9 ha. An dem brachliegenden Standort des Gartencenters, dass aus wirtschaftlichen Gründen 2015 aufgegeben wurde, soll nunmehr eine Wohnbebauung mit 25 Hauseinheiten realisiert werden. Am östlichen Rand des Änderungsbereiches ist die Schaffung einer privaten Grünfläche vorgesehen.

Der regionalplanerische Teil des RFNP legt im Änderungsbereich Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche bzw. Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sowie Regionale Grünzüge fest. Die Festlegung soll zukünftig in Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) geändert werden. Der flächennutzungsplanerische Teil des RFNP stellt im Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar. Zukünftig ist die Darstellung von Wohnbaufläche vorgesehen.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) am 10. November 2023 wird der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren wird somit nach dem Feststellungsbeschluss zum RP Ruhr als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt. Gemäß § 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) sind dann keine regionalplanerischen Änderungen des RFNP mehr möglich. Der GFNP enthält im Gegensatz zum RFNP nur noch bauleitplanerische Darstellungen. Da der Beteiligungsbeschluss durch die Räte der Städte bereits im September 2023 gefasst wurde, beziehen die veröffentlichten Planunterlagen zum Änderungsverfahren 54 E jedoch noch die regionalplanerischen Festlegungen mit ein.




Geltungsbereich der GFNP-Änderung 54 E

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de