stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 52. Änderung GE/BO - nördlich Watermans Weg in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 52 GE/BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Durch die städtebauliche Entwicklung der Fläche bzw. einzelner Teilflächen sollen u.a. attraktive Wohnbaupotenziale erschlossen werden. Für Klein- und Kleinstgewerbe sollen Ansiedlungsflächen geschaffen werden, die durch ihre Lage am Radschnellweg 1 (RS 1) eine einzigartige Adresse erhalten. Die Siedlungsentwicklung soll unter Berücksichtigung einer integrierten Freiraumentwicklung erfolgen. Der RS 1, der am nördlichen Rand des Plangebietes verläuft, kann die Funktion eines Grünkorridors mit quartiersnahen Frei- und Retentionsflächen übernehmen. Die Umgestaltung des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft bietet Chancen für eine attraktive, wohnortnahe Freiraumgestaltung.

Der Änderungsbereich erstreckt sich auf Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen und umfasst ca. 11,2 ha. Im nördlichen Teilbereich auf Gelsenkirchener Stadtgebiet befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Gelsenkirchen-Watten­scheid. Dieser Streckenabschnitt der Rheinischen Bahn wurde im Jahre 2004 stillgelegt, die Güterabfertigung war bereits 1976 eingestellt worden. Im Süden schließen sich gemischt genutzte Flächen auf dem Gebiet der Stadt Bochum an. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung haben die Städte Gelsenkirchen und Bochum sowie die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) und die DB Netz AG im Frühjahr 2016 ihr Interesse an der Entwicklung eines interkommunalen Stadtquartiers im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid bekundet. Die Bereiche auf dem Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen sollen nun zeitlich vorrangig entwickelt werden. Geplant sind Wohn- und Mischnutzungen.

Die Darstellungen und nachrichtlichen Übernahmen des GFNP entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, die geplanten Nutzungen sind hiermit nicht vereinbar, daher soll der GFNP geändert werden.




Geltungsbereich der GFNP-Änderung 52 GE/BO

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de