stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 51. Änderung BO - Gerthe-West in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 51 BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Mit der Baulandentwicklung „Gerthe-West“ innerhalb des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ plant die Stadt Bochum in Kooperation mit NRW.URBAN die Errichtung eines neuen Wohngebietes im Bochumer Norden mit ca. 380 Wohneinheiten. Der Arbeitstitel „Gerthe-West“ leitet sich von der ehemals geplanten Westumgehung in Gerthe ab. Nach Aufgabe der Pläne zur Umgehungsstraße durch die Politik wird gemäß politischem Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 30.08.2016 (BV-Nr. 20162368) eine Wohnbauentwicklung auf der Fläche angestrebt. Das Vorhaben soll durch eine standortgerechte Nachverdichtung einen Beitrag zur Erreichung der wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Bochum leisten. Für die zukünftige Stadtentwicklung Bochums ist ein modernes und für breite Zielgruppen ansprechendes Wohnraumangebot von entscheidender Bedeutung. Als Grundlage für die wohnungspolitische Ausrichtung wurde 2017 das Handlungskonzept Wohnen beschlossen, das in den kommenden Jahren unter anderem die Errichtung von jährlich 800 neuen Wohneinheiten vorsieht, davon 200 im geförderten Wohnungsbau.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha, die sich größtenteils bereits im Eigentum der Stadt Bochum befindet. Für die geplante Wohnbaulandentwicklung besteht derzeit überwiegend kein Baurecht. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Plangebietes zu schaffen, ist deshalb zunächst die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der GFNP-Änderungsbereich hat eine Größe von insgesamt 10,5 ha. Der GFNP stellt die Trasse der ehemals vorgesehenen Ortsumgehung „Gerthe-West“, die im Norden von der Sodinger Straße aus bogenförmig bis zum Castroper Hellweg im Süden führt, als „Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge“ dar (ca. 3,4 ha). Die übrigen Flächen (Sportplatz, nördlich angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen, südlich gelegener ehemaliger Kirmesplatz im Übergang zum Volkspark Hiltorp) werden als „Grünflächen“ dargestellt (ca. 7,1 ha). Stattdessen soll künftig überwiegend eine Darstellung als „Wohnbauflächen“ erfolgen (ca. 9,7 ha). Entlang der Stadtgrenze zu Herne soll ein Streifen als „Grünfläche“ dargestellt werden (ca. 0,8 ha).




Geltungsbereich der GFNP-Änderung 51 BO

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de