stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 50. Änderung BO - Gemeinbedarfsflächen Höntroper Straße in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 50 BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Vor dem Hintergrund hoher Flüchtlingszahlen wurde 2016 in Bochum-Eppendorf eine temporäre zweigeschossige Mobilwohneinheit für Asylbewerber auf dem Sportplatz der Widar-Schule bzw. der Realschule Höntrop mit einer Fläche von ca. 1,7 ha errichtet. Die Baugenehmigung der Mobilwohneinheit erfolgte auf Grundlage von Sonderregelungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, die in den § 246 BauGB aufgenommen worden waren, und war zeitlich befristet. Nun besteht die Absicht, die Container so lange wie benötigt zu erhalten und ggf. als Behelfsunterkunft des Sozialamtes zu nutzen, die auch anderen Gruppen offenstehen könnte

Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich auf einer Fläche von ca. 0,7 ha das auf der Grundlage von § 34 BauGB genehmigte Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr, Lösch­einheit Höntrop, das ebenfalls aufgrund seiner Lage und Funktion in den Änderungsbereich für Gemeinbedarfsflächen mit einbezogen werden soll.

Um alle Gemeinbedarfsflächen in diesem Bereich zu erfassen, werden mit der Realschule Höntrop sowie der Widar-Schule zwei Bildungseinrichtungen auf einer Fläche von 6,1 ha in den Änderungsbereich mit einbezogen.

Insgesamt hat der Änderungsbereich eine Größe von ca. 8,5 ha.

Der GFNP stellt den Bereich der bestehenden Schulen als Gemeinbedarfsfläche – Bildung dar. Der Bereich der Flüchtlingsunterkunft sowie des Feuerwehrhauses wird derzeit als Grünfläche dargestellt.

Diese Darstellung soll entsprechend dem neuen Planungsziel in „Gemeinbedarfsflächen“ geändert werden und bildet dann mit den bestehenden Gemeinbedarfsflächen einen zusammenhängenden Bereich, in dem künftig nicht nur zwei Schulen, sondern auch ein Feuerwehrhaus sowie die Flüchtlingsunterkunft integriert sind. Daher soll das Zeichen „Bildung“ durch das neue Zeichen „verschiedene öffentliche Einrichtungen“ ersetzt werden.




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de