stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 49. Änderung MH - Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 49 MH wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Die GFNP-Änderung 49 MH bezieht sich auf die Deponie Kolkerhofweg im Nordwesten des Mülheimer Stadtgebietes an der Grenze zu Duisburg und Oberhausen. Der Deponiestandort ist eingebettet zwischen dem Ruhrbogen im Norden und der Bahntrasse im Süden.

Als Nachfolgenutzung für die Bodendeponie Kolkerhofweg ist die Errichtung des Energieparks Styrumer Ruhrbogen zur Nutzung erneuerbarer Energien geplant. Mit einer abfallrechtlichen Plangenehmigung wurden 2017 bereits die fachplanerischen Voraussetzungen für den Energiepark (bestehend aus Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen) geschaffen, indem die hierfür erforderliche Änderung der Deponiegeometrie sowie Erschließungsmaßnahmen zugelassen wurden. Darüber hinaus wurde mit der Plangenehmigung bestätigt, dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nach Beendigung der Schüttungen, d.h. vor der Stilllegung der Deponie, abfallrechtlich zulässig ist. Daraufhin wurde 2018 eine Windenergieanlage in Betrieb genommen.

Nun sollen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper geschaffen werden, die voraussichtlich mehr als 5 ha umfassen wird.

Im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) ist der Änderungsbereich vollständig als Grünfläche dargestellt. Zudem ist eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen sowie die Nutzung zur Ver- und Entsorgung: Abfallwirtschaft dargestellt.

Zur planungsrechtlichen Absicherung des geplanten Energieparks soll mit der vorliegenden GFNP-Änderung das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne Flächendarstellung in den GFNP aufgenommen werden. Auf der nachgeordneten Planungs- bzw. Genehmigungsebene werden die konkrete Lage und Dimensionierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage abschließend und verbindlich festgelegt.




Übersichtsplan GFNP-Änd. 49 MH

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de