stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 42. Änderung E - Joachimstraße / Rotthauser Straße in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 42 E wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Der ca. 7 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk VII, im Stadtteil Kray zwischen Joachimstraße, Rotthauser Straße und der Rheinischen Bahn, und umfasst größtenteils die Flächen eines ehemaligen Recyclingbetriebes, der Ende 2016 aufgegeben wurde. Im März 2018 gab es Bestrebungen für die Wiederinbetriebnahme der verbliebenen Anlagen. Die zuständige Immissionsschutzbehörde hat im April 2018 die Anzeige zur Wiederinbetriebnahme der Anlage aus Gründen des Immissionsschutzes abgelehnt. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlagen ist nicht erwünscht und entspricht nicht den Zielen der Stadtentwicklung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 die Verwaltung beauftragt, für die Fläche „42 E Joachimstr./Rotthauser Straße“ eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Zukünftig sollen eine Wohnbebauung mit wohnverträglicher Gewerbenutzung (im vorderen Zugangsbereich) im kleineren Umfang sowie siedlungsgebundene Grünflächen und eine Kindertagesstätte ermöglicht werden. Der förmliche Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit einer wohnbaulichen Zielsetzung wurde dann am 17.06.2021 gefasst.

Die positive Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach Wohnraum in Essen erheblich zugenommen hat. Der aktuell prognostizierte Bedarf an Wohnraum kann durch die vorhandenen Wohnbauflächen nicht gedeckt werden. Wenngleich das Angebot an Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung seitens der Stadt Essen in den vergangenen fünf Jahren erhöht wurde, besteht trotz dieser Neuausweisung ein weiterhin anhaltendes Nachfragepotenzial, das nicht bedient werden kann. Die Vorbereitung der Fläche zu Wohnbauzwecken im Rahmen der GFNP-Änderung dient diesem Zweck.

Im Gemeinsamen Flächennutzungsplan wird der Änderungsbereich als Grünfläche dargestellt. Zusätzlich ist für den südlichen Teil des Änderungsbereiches Fläche für Bahnanlagen dargestellt (nachrichtliche Übernahme gem. § 5 Abs. 4 BauGB). Der Änderungsbereich geht über das Plangebiet des Bebauungsplans hinaus. Maßstabsbedingt werden im GFNP die westlich und südöstlich des Bebauungsplangebietes gelegenen Restflächen für Bahnanlagen in den Änderungsbereich einbezogen, so dass die gesamte Fläche für Bahnanlagen nördlich der Bahnlinie in diesem Bereich überplant wird. Die Gleisanlagen innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich nicht mehr in Betrieb, sondern nur noch die südlich angrenzende Bahnlinie außerhalb des Änderungsbereiches.

Da sich die geplante Nutzung nicht aus der gegenwärtigen Darstellung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, ist es erforderlich, die bisherige Darstellung im Gemeinsamen Flächennutzungsplan überwiegend in Wohnbaufläche und maßstabsbedingt in einem kleinen Teilbereich als Grünfläche zu ändern.




Geltungsbereich der GFNP-Änd. 42 E

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de