stadt oberhausen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan


451 - Waldhuckstraße - gem. § 13a BauGB im Stadtteil Schmachtendorf


Mit dem Bebauungsplan Nr. 451 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:

•       Planungsrechtliche Sicherung der Waldhuckstraße zur Erschließung der angrenzenden Wohnbaugrundstücke;

•       Festsetzung der Straßenbegrenzungslinien und öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Bestand;

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht durchgeführt worden.




Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 451

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Servicestelle Bauleitpläne 0208/825-2799 servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de