stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 38. Änderung BO - Blücherstraße in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 38 BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Der ca. 3,3 ha große Änderungsbereich liegt im nordöstlichen Randbereich des Stadtbezirkes Bochum-Wattenscheid in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gewerbegebiet Wattenscheid Ost/Gewerbepark Hansastraße/Gewerbestraße. Die durch zwei ehemalige Bahntrassen und die Blücherstraße begrenzte Fläche wird bisher insgesamt landwirtschaftlich genutzt.

Es werden Gewerbeflächen an diesem Standort nachgefragt. Erweiterungsabsichten vorhandener Betriebe und Ansiedlungs- bzw. Verlagerungsinteressen weiterer Firmen begründen die maßvolle Arrondierung des Gewerbeparks in nordwestlicher Richtung über die Blücherstraße hinaus.

Das Plangebiet ist im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) insgesamt als „Grünfläche“ dargestellt. Der Änderungsbereich soll in „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Für dieses Vorhaben ist eine Änderung des GFNP erforderlich.




Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de