stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 37. Änderung MH - Akazienallee Tennisanlage in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 37 MH wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Der Änderungsbereich umfasst 44,3 ha und befindet sich im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Heßler. Es handelt sich um einen Freiraum-Bereich westlich der Straße Lehrhovebruch und südlich des Nordsternparks, der vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Ansässig sind der "Ziegenmichelhof", ein "Lehr- und Erlebnisbauernhof für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende", sowie ein einzelnes Wohngebäude.

Im alten Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP) war der Bereich als Standort für den Bau eines Großkraftwerks festgelegt. Im RFNP war ursprünglich vorgesehen, einen Teil der Fläche als gewerbliche Sonderbaufläche aufzunehmen. Die Landesplanungsbehörde hat den Bereich jedoch von der Genehmigung ausgeklammert, sodass in Folge seit dem Inkrafttreten des RFNP in dem Bereich eine Fläche ohne planerische Zielsetzung vorliegt. Im neuen, seit 08.02.2017 wirksamen LEP ist die landesplanerische Bindung für den Kraftwerkstandort weggefallen. Dadurch ergibt sich eine neue planerische Ausgangslage. Bereits im Jahr 2015 hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossen, dass als planerische Zielsetzung fortan die Beibehaltung und Weiterentwicklung der bestehenden freiraumbezogenen Nutzungen und eine Sicherung des Grün- und Landschaftsraums einschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung gelten soll. Eine bauliche Entwicklung der Fläche für gewerbliche Zwecke wird nicht weiterverfolgt. Mit dem Änderungsverfahren soll dieser veränderten Ausgangslage und planerischen Zielsetzung Rechnung getragen werden.

Auf der Flächennutzungsplan-Ebene sollen die Fläche sowie die umliegenden, bisher als Grünflächen dargestellten Bereiche als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden, um damit der tatsächlichen Nutzung der Flächen zu entsprechen.




Geltungsbereich der GFNP-Änderung 37 MH (mit 40 E)

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de