stadt oberhausen

Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Bearbeitung


GFNP, 28. Änderung E -Gelsenkirchener Str. (ehem. Sportplatz Lindenbruch)- in Oberhausen


Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 28 E wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Der ca. 2,8 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk VI, Stadtteil Katernberg. Er umfasst einen Sportplatz mit Stehtribüne, im nördlichen Bereich einen Übungsplatz, ein Vereinsheim, eine größere Stellplatzanlage sowie das Gebäude einer ehemaligen Gaststätte.

Die Aufgabe des Sportplatzes Lindenbruch soll durch Ertüchtigungsmaßnahmen an der Sportanlage Meerbruchstraße kompensiert werden. Es ist geplant, die Fläche zu einem familiengerechten und qualitativ hochwertigen Wohngebiet zu entwickeln, maßgeblich für den Geschosswohnungsbau.

Der Änderungsbereich wird im GFNP als „Grünfläche“ dargestellt. Die Darstellung wird in "Wohnbaufläche" geändert.

Die mit der Planung bezweckten baulichen Maßnahmen sind mit dem gültigen Planungsrecht nicht zu realisieren. Daher ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen parallel zur GFNP-Änderung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vorgesehen.




Geltungsbereich zur GFNP-Änderung 28 E

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Sebastian Specht 0208/825-2609 sebastian.specht@oberhausen.de