Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
044 - 1. Änd., Walsumermark/Meisenstraße gem. § 13 BBauG im Stadtteil Walsumer Mark
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung der Stadt Oberhausen auf.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bereich Stadtplanung der Stadt Oberhausen auf.
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
---|---|---|
Servicestelle Bauleitpläne | 0208/825-2799 | servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de |