Bebauungsplan

Neubau Feuerwehrgerätehaus Rath

Die Gemeinde Nörvenich beabsichtigt auf einer ca. 0,6 ha großen Fläche am westlichen Ortsrand des Ortsteils Rath den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Im Osten grenzt die bestehende Wohnbebauung des Ortsteils an das Plangebiet an, im Norden die Nikolausstraße. Nordwestlich befindet sich ein Schützenheim und ein eingeschossiges Landwirtschaftsgebäude (Lagerhalle) mit Satteldach. Westlich und südlich liegen landwirtschaftlich genutzte Freiflächen. Südlich befindet sich zudem ein Bolzplatz.

Im Plangebiet befindet sich derzeit übergangsweise eine Kindertagesstätte (Containerbauten). Diese soll im Jahr 2023 durch ein Neubauprojekt an den östlichen Siedlungsrand verlegt werden, so dass die Fläche für den Bau des Feuerwehrgerätehauses verfügbar wird.

Zur Sicherstellung des Brandschutzes, gerade auch im Hinblick auf die künftig durch das zwischen Nörvenich und Rath gelegene neue Gewerbe- und Industriegebiet deutlich erhöhte Brandlast, ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Rath dringend erforderlich. Aus diesem Grund und dem Mangel an weiteren    geeigneten Flächen in benötigter Größe und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bezüglich Einsatzreaktionszeiten der Feuerwehr, insbesondere im Hinblick auf die Erreichbarkeit des entstehenden Gewerbegebietes in Nörvenich, ist es beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus auf einem Teil des Flurstücks 2, Flur 6, Gemarkung Rath zu errichten. Um das dafür erforderliche Baurecht zu schaffen ist es nötig einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern.

 

Ansprechperson

  • Herr Sebastian Görgemanns, Telefon: 02426 101136, E-Mail: s.goergemanns@noervenich.de
  • Frau Elke Niederklapfer, Telefon: 02426 101133, E-Mail: e.niederklapfer@noervenich.de

Verfahrensschritte

  • 10.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.08.2022 - 31.08.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 07.11.2022 - 16.12.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.02.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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