Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Gemeinde Nörvenich

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Städte und Gemeinden in Deutschland dazu aufgefordert, alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen bzw. bestehende Pläne anzupassen und zu überarbeiten. Während die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines LAP gemäß BImSchG bisher nur für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern und Orte entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken bestand, sind nach einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2022 in der derzeit laufenden 4. Runde der Lärmkartierung nun alle Städte und Gemeinden, in denen Lärmflächen kartiert wurden zur Aufstellung eines LAP verpflichtet. Die Gemeinde Nörvenich ist daher erstmalig dazu verpflichtet, einen solchen Lärmaktionsplan aufzustellen. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 08.05.2024 - 29.05.2024
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Ansprechperson

  • Herr Sebastian Görgemanns, Telefon: 02426 101136, E-Mail: s.goergemanns@noervenich.de
  • Frau Verena Dienstknecht, Telefon: 02426101154, E-Mail: V.Dienstknecht@noervenich.de

Verfahrensschritte

  • 11.03.2024 - 07.04.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG
  • 08.05.2024 - 29.05.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG

Anhänge

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