Bebauungsplan

1. Änderung Bebauungsplan H3 - Gewerbe- und Industriegebiet Gypenbusch

Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich „Gypenbusch H3“ gefasst.
Durch die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich „Gypenbusch H3“, sollen auf dem Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 28, Flurstück 26 (teilw.), die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben geschaffen werden.
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es daher die aktuelle Nachfrage nach größeren, zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen zu bedienen und hierfür die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes anzupassen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der wirtschaftlichen Fortentwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes, welches insbesondere durch die Schaffung vieler Arbeitsplätze einen großen Beitrag dazu leistet, Nörvenich als attraktiven Arbeits- und Wohnort weiter zu etablieren und zu stärken.

 

Ansprechperson

  • Herr Sebastian Görgemanns, Telefon: 02426 101136, E-Mail: s.goergemanns@noervenich.de
  • Frau Elke Niederklapfer, Telefon: 02426 101133, E-Mail: e.niederklapfer@noervenich.de

Verfahrensschritte

  • 11.01.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.03.2024 - 09.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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