Gemeinde Niederzier

Bebauungsplan D02 - Schubertstraße - 19. Änderung

In der Ortschaft Ellen soll eine temporäre Unterkunft im Nordosten entstehen, unmittelbar neben einer bereits bestehenden, dauerhaften Flüchtlingsunterkunft. Nach heutigem Stand ist langfristig keine Errichtung einer weiteren festen Unterkunft an diesem Standort geplant. Es soll lediglich eine Fläche bereitgestellt werden, die es der Gemeinde ermöglicht, auf die sich ständig wandelnde Situa-tion zu reagieren. Heute ist die Aufstellung mobiler Wohncontainer bereits auf Grundlage des § 246 BauGB mit einer Befristung bis zum 31.12.2024 möglich. Die Planung soll eine Unterbringungsmöglich-keit für geflüchtete Personen über das Jahr 2024 hinaus herstellen. Der gewählte Standort eignet sich in besonderem Maße für die Errichtung einer mobilen Unterkunft, da er unmittelbar an eine bestehende Unterkunft angrenzt, eine Verbindung zu den übrigen Wohngebieten besteht, wodurch eine Integration gefördert werden kann, und weil ausreichende Flächenpotenziale für die Umsetzung vorhanden sind.
Gleichzeitig sollen weitere, innerörtliche Flächenpotenziale ausgeschöpft werden, um der ohnehin bestehenden und einleitend dargelegten Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde Niederzier nachzukommen. Dies ist in der Ortschaft Ellen dadurch möglich, dass der bestehende Spielplatz an der Mozartstraße gemäß dem Spielplatzkonzept der Gemeinde entfernt werden soll (Gemeinde Niederzier, 2021) und die Fläche einer Wohnnutzung zugeführt werden kann.

Luftbild Plangebiet

Übersichtsplan Luftbild mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gelbe Linie), Quelle: Land NRW, 2020

Ansprechperson

  • Frau Jennifer Dresia, Telefon: 02428/84 - 409, E-Mail: jdresia@niederzier.de
  • Herr Sascha Zantis, Telefon: 02428/84 - 414, E-Mail: szantis@niederzier.de
  • Herr Jan Merlau, Telefon: 02428/84 - 403, E-Mail: jmerlau@niederzier.de

Verfahrensschritte

  • 06.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.06.2023 - 31.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 22.12.2023 - 31.01.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage