Stadtplanung in Niederkassel

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Stellplatzsatzung der Stadt Niederkassel (Sonstige Satzungen)

Eine Voraussetzung zur Errichtung baulicher Anlagen, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehre zu erwarten sind, ist die Herstellung von Abstellflächen für PKW und Fahrräder. Mit § 48 Abs. 3 BauO NW 2018 ermächtigt der Gesetzgeber die Kommunen zum Erlass einer Satzung, welche Bauherren zur Anlage einer bestimmten Anzahl von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen verpflichtet (Stellplatzsatzung).

Hiervon hat die Stadt Niederkassel mit dem vorgelegten Satzungsentwurf Gebrauch gemacht. Ziel der Stellplatzsatzung ist es, den öffentlichen Verkehrsraum von ruhendem Verkehr zu entlasten, indem eine Mindestanzahl an Stellplätzen für PKW und Fahrräder (notwendige Stellplätze / notwendige Abstellplätze) direkt und zwingend denjenigen baulichen Anlagen zugeordnet werden, die den Verkehr verursachen.

Ansprechperson

  • Frau Sabine Manheller, Telefon: 02208 9466800, E-Mail: s.manheller@niederkassel.de
  • Herr Nicolas Holle, Telefon: 02208 9466801, E-Mail: n.holle@niederkassel.de
  • Frau Jessica Trinks, Telefon: 02208 9466818, E-Mail: j.trinks@niederkassel.de

Anhänge

Stellplatzsatzung

Begründung zur Stellplatzsatzung