Stadt Nideggen

Erneute Offenlagen der Außenbereichssatzung der Stadt Nideggen

Aufgrund der langfristig gewachsenen Struktur der Stadt Nideggen gibt es innerhalb des Stadtgebiets zahlreiche bebaute Grundstücke außerhalb des Siedlungsbereichs im so genannten Außenbereich. Vorhaben in Form baulicher Änderungen oder Nutzungsänderungen im Außenbereich sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Nutzungs- oder bauliche Änderungen an Gebäuden sind somit nur eingeschränkt möglich. Durch den Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB beabsichtigt die Stadt Nideggen, die Zulassungsvoraussetzungen zu modifizieren und damit die Zulässigkeit von Nutzungs- oder baulichen Änderungen zu erleichtern. Neues Baurecht wird durch eine Außenbereichssatzung nicht geschaffen; Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung bedürfen weiterhin einer Baugenehmigung, in der die sonstigen Bestimmungen des § 35 BauGB Anwendung finden. Der zuständigen Behörde wird durch die Satzung bei der Genehmigung von Vorhaben ein größerer Handlungsspielraum eröffnet.
Der Bereich der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB (sog. Außenbereichssatzung) umfasst die Ortslage im Stadtgebiet:
• das Dorf Thuir nordwestlich von Berg.

Ansprechperson

  • Frau Mandy Krantz, Telefon: 0242780980, E-Mail: m.krantz@nideggen.de
  • Herr Markus Hofer, Telefon: 0242780983, E-Mail: m.hofer@nideggen.de

Verfahrensschritte

  • 08.01.2024 - 07.02.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Anhänge

Beteiligungsunterlagen