Bebauungsplan

003b__NO__02 Norf, Ahrstraße

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Amt für Stadtplanung, Telefon: 02131/90-6101, E-Mail: stadtplanung@stadt.neuss.de

Verfahrensschritte

  • 26.09.1981, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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