Flächennutzungsplan: F 153 - SO Amberger Straße / Thüringer Straße

Mit dem Bauleitplanverfahren "153 - SO Amberger Straße" soll das Grundstück in Neumarkt i.d.OPf., Ecke Amberger Straße/Thüringer Straße, (ehemalige Gärtnerei Pohl) zu einem Einzelhandelsstandort umgenutzt werden. Dabei sollen Verkaufsflächen von bis zu 2.000 qm, zum Betrieb eines Marktes (Groß-/Einzelhandel mit FOOD - und/oder NON-FOOD Sortimenten) zu Verkaufs-/Lagerzwecken von Waren jeglicher Art entstehen.

Die vorgesehene Nutzung ist mit dem Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Neumarkt i.d.OPf. vom April 2015 vereinbar. Dieses sieht an dieser Stelle den Ausbau des Standortes „Amberger Straße / Leipziger Straße“ zum Nahversorgungsstandort vor. Die max. zulässige Verkaufsfläche wird im Rahmen einer Auswirkungsanalyse zum Einzelhandel gutachterlich überprüft. In Ergänzung zu dem schon ansässigen Discounter wird durch die Ansiedlung eines Vollsortimenters die Versorgung des nördlichen und östlichen Stadtgebiets deutlich verbessert.

Die von den o.g. Vorhaben betroffenen, überplanten Flächen sind als Flächen für Landwirtschaft im Flächennutzungsplan dargestellt. Für diese Vorhaben ist es zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung notwendig, über einen Bebauungsplan das erforderliche Planungsrecht zu schaffen.

Geltungsbereich FNP-Änderung Übersichtsplan Geltungsbereich FNP-Änderung

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 02.11.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.11.2017 - 11.12.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 17.01.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.03.2018, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 27.03.2018 - 27.04.2018, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 23.04.2018 - 23.05.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 30.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bezüge zu anderen Planverfahren

Impressum | Datenschutz