Bebauungsplan: 149 - Erweiterung Wertstoffhof

Für das Gebiet um den Wertstoffhof liegen Bauunterlagen zur Erweiterung des Wertstoffhofes und der Realisierung gewerblicher Nutzungen auf den südlich angrenzenden Grundstücken vor. Mit der Erweiterung des Wertstoffhofes strebt der Landkreis eine deutliche Verbesserung der Funktionalität des Wertstoffhofes an, was mit einer optimierten Lenkung der Verkehrsströme, kürzeren Aufenthaltsdauern, geringeren Unfallgefahren und vereinfachten Abgabemöglichkeiten verbunden sein wird. Auch wird eine klare Trennung des Wertstoffhofes von der Deponie und deren vorgelagerten Einrichtungen angestrebt.

Die von den o.g. Vorhaben betroffenen, überplanten Flächen sind überwiegend bewaldet und teilweise als Flächen für Wald im Flächennutzungsplan dargestellt. Für diese Vorhaben im Außenbereich ist es zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung notwendig, über einen Bebauungsplan das erforderliche Planungsrecht zu schaffen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann innerhalb des bereits laufenden FNP-Änderungsverfahrens „143 – Blomenhof-Ost“ realisiert werden.

Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 25.01.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.07.2017 - 06.09.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.03.2018, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 07.05.2018 - 07.06.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 07.05.2018 - 07.06.2018, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 09.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bezüge zu anderen Planverfahren

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