Bebauungsplan: 151 - Kapellenäcker II

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt ein neues Wohngebiet im Ortsteil Höhenberg zu entwickeln. Die Erweiterung ist südöstlich des Ortsteils geplant und im seit 2004 rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als geplantes allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist nun sichergestellt, dass ein neues Baugebiet schnell in die Umsetzung gehen kann. Daher soll in den kommenden Monaten das Baurecht für dieses neue Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern mit den Mitteln der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden.

Die verkehrliche Erschließung des neuen Wohngebietes kann über die Straßen „Zum Lengenbach“ und „Kapellenäcker“ erfolgen.

Geltungsbereich Bebauungpslan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 27.04.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.05.2017 - 19.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 01.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.08.2017 - 11.09.2017, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 11.08.2017 - 11.09.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.11.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.12.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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