Bebauungsplan: 136 - Ganzjahresbad

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. plant die Errichtung eines Ganzjahresbades im Bereich des Freibades der Stadt Neumarkt i.d.OPf. An dieses Gelände östlich angrenzend befindet sich das Areal des Hallenbades des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. Während gegenwärtig das Freibad in den Sommermonaten von der breiten Öffentlichkeit genutzt wird, dient das Hallenbad u.a. als Schulschwimmbad der weiterführenden Schulen des Landkreises, es wird aber auch von den Schulen und Vereinen der Stadt sowie der Öffentlichkeit benutzt.
Das Hallenbad ist mittelfristig sanierungsbedürftig und im Falle der Errichtung eines Ganzjahresschwimmbades durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. für den Bedarf des Landkreises disponibel.
Dem Gesprächsergebnis zwischen der Stadt und dem Landkreis Neumarkt i.d.OPf. folgend soll innerhalb des Ganzjahresbades in Zukunft auch der Schulschwimmbetrieb integriert und das Hallenbad des Landkreises aufgegeben werden. Um die neue städtebauliche Situation planungsrechtlich zu regeln, ist sowohl die Aufstellung eines Bebauungsplans als auch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich. In den Verfahren sollen neben dem Baurecht zur Errichtung des Neubaus für ein Ganzjahresbad auch die umliegende Stellplatzsituation betrachtet werden. Es ist zudem geplant, dabei auch umliegende Nutzungen neu zu regeln / festzulegen (z.B. Entfall der bisherigen Wohnnutzung südlich angrenzend an das Freibad).

Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 25.02.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2016 - 26.07.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 23.11.2016, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 27.12.2016 - 27.01.2017, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 27.12.2016 - 27.01.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.03.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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