Flächennutzungsplan: F 143 - Blomenhof-Ost

Seit vielen Jahren bestehen Bestrebungen für bauliche Entwicklungen im Bereich Blomenhof. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Entsprechend Mehrheitsbeschluss des Stadtrates soll im Bereich der Flur-Nr. 8/8, 8/16, 8/17 und 8/18 der Gemarkung Mühlen zwischen der Blomenhofstraße und der Zufahrtsstraße zum Wertstoffhof ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Weiter nördlich dieses geplanten Wohngebietes soll der Wertstoffhof in die Waldflächen mit der Funktion Trenngrün geringfügig erweitert werden.

Weiterhin sollen bei einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich die Abgrenzungen des Lkw-Stellplatzes östlich der Straße „Am Berliner Ring“, sowie der Einmündungsbereich in die Umgehungsstraße und der Straßenverlauf der jetzigen Situation angepasst werden. Die weiteren Flächen bleiben in der Darstellung für gewerbliche Nutzungen.
Aus diesen Gründen muss zur Weiterentwicklung der Planungen für beigefügten Geltungsbereich "Blomenhof-Ost" der Flächennutzungsplan geändert werden.

Flächennutzungsplan-Änderung Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 28.01.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.05.2016 - 07.06.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.06.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.02.2018, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 02.03.2018 - 03.04.2018, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 02.03.2018 - 03.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 11.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bezüge zu anderen Planverfahren

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