Bauleitpläne im Verfahren

Hier finden Sie alle eingeleiteten Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen, die noch nicht abgeschlossen sind.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffene Fachämter und sonstige Institutionen) sowie der beauftragten Gutachten wird der Bauleitplanentwurf erstellt und die förmliche Beteiligung vorbereitet. Erst mit dem nachfolgenden Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Das Inkraftreten erfolgt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr.

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Gemeinsamer Flächennutzungsplan