Aktuelle Satzung
Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich des ehemaligen Tengelmann-Areals in Mülheim an der Ruhr Broich/Speldorf (Broich, Speldorf)

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Ansprechperson

  • Silke Herbermann, Telefon: 0208/455-6131, E-Mail: silke.herbermann@muelheim-ruhr.de

Verfahrensschritte

  • 04.07.2024, Satzungsbeschluss gem. § 25 (1) BauGB (Vorkaufsrecht)

Bezüge zu anderen Planverfahren

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