Aktuelle Satzung
Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über ein besonderes Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Mülheim-West in Mülheim
an der Ruhr (Altstadt)
Alle hier gezeigten Inhalte dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpersonen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Silke Herbermann, Telefon: 0208/455-6131, E-Mail: silke.herbermann@muelheim-ruhr.de
Verfahrensschritte
- 31.03.2025, Satzungsbeschluss gem. § 25 (1) BauGB (Vorkaufsrecht)
Bezüge zu anderen Planverfahren