Aktuelle Möglichkeiten zur Beteiligung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
In der ersten Stufe der Beteiligung wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Die Vorentwürfe der folgenden Bauleitpläne werden zurzeit jeder/m Interessierten vorgestellt.
Bebauungspläne (0)
- zurzeit keine Verfahren
Flächennutzungsplan/ -änderungen (0)
- zurzeit keine Verfahren
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen. Die Entwürfe der folgenden Bauleitpläne werden zurzeit jeder/m Interessierten vorgestellt.
Bebauungspläne (0)
- zurzeit keine Verfahren
Flächennutzungsplan/ -änderungen (0)
- zurzeit keine Verfahren
Hinweise: Über die oben aufgeführten Links zu den jeweiligen Planverfahren können Sie Anregungen/Stellungnahmen online abgeben. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Markt 9, 41236 Mönchengladbach, Eingang G, im Foyer des 3. Obergeschoss über die Planungen zu informieren. Sprechzeiten sind Mo - Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr und Fr. 07:30 Uhr - 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Die Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligungen werden vor ihrem Beginn im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach bekanntgemacht. Zusätzlich werden sie jeweils am Samstag vor ihrem Beginn in den Tageszeitungen "Rheinische Post" und "Westdeutsche Zeitung" (in der Rubrik "Bekanntmachungen") angekündigt.
Die Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligungen werden vor ihrem Beginn im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach bekanntgemacht. Zusätzlich werden sie jeweils am Samstag vor ihrem Beginn in den Tageszeitungen "Rheinische Post" und "Westdeutsche Zeitung" (in der Rubrik "Bekanntmachungen") angekündigt.