Gemeinde Merzenich

Bebauungsplan A3a

Ziel des Verfahrens ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur (Weiter)-Entwicklung eines etablierten Gewerbestandortes durch die Aufstellung des Bebauungsplanes A 3a. Damit wird seitens der Gemeinde das städtebauliche Ziel verfolgt, die Belange der Wirtschaft, der Landwirtschaft sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 8 a), b) und c) im Rahmen der Gemeindeentwicklung und somit in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Standortsicherung und die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für einen ortsansässigen Betrieb planerisch vorbereitet werden.

Ansprechperson

  • Frau Sarah Keller, Telefon: 02421 399133, E-Mail: skeller@gemeinde-merzenich.de
  • Frau Inge Hambloch-Kutsch, Telefon: 02421 399131, E-Mail: ihambloch-kutsch@gemeinde-merzenich.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2024 - 31.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung