Bebauungsplan A3a
Ziel des Verfahrens ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur (Weiter)-Entwicklung eines etablierten Gewerbestandortes durch die Aufstellung des Bebauungsplanes A 3a. Damit wird seitens der Gemeinde das städtebauliche Ziel verfolgt, die Belange der Wirtschaft, der Landwirtschaft sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 8 a), b) und c) im Rahmen der Gemeindeentwicklung und somit in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Standortsicherung und die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für einen ortsansässigen Betrieb planerisch vorbereitet werden.
Ansprechperson
- Frau Sarah Keller, Telefon: 02421 399133, E-Mail: skeller@gemeinde-merzenich.de
- Frau Inge Hambloch-Kutsch, Telefon: 02421 399131, E-Mail: ihambloch-kutsch@gemeinde-merzenich.de
Verfahrensschritte
- 29.04.2024 - 31.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Anhänge
Frühzeitige Beteiligung
- Bebauungsplan - Planzeichnung (PDF, 533,21 KB)
- Bebauungsplan - Begründung (PDF, 432,12 KB)
- Bebauungsplan - Umweltrelevanteinformationen (PDF, 97,27 KB)
- Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen (PDF, 396,46 KB)
Bekanntmachung
- Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung (PDF, 277,78 KB)