Bauleitplanung Stadt Meinerzhagen

Rathaus

Hinweise

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Nr. 006 Stadtkern, 12. Änderung

Mit der Bebauungsplanänderung wurden im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines größeren Mehrfamilienhauses auf einer bisherigen Freifläche sowie für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für die im Plangebiet bestehenden Stadtverwaltungsgebäude geschaffen.

Ansprechperson

  • Frau Lea Wember, Telefon: 02354/77170, E-Mail:
  • Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail:
  • Frau Lena Thomas, Telefon: 02354 77188, E-Mail:
  • Frau Caroline Paulmann, Telefon: 0235477179, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 15.06.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.11.1998 - 22.12.1998, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.04.1999, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge