Innenbereichssatzung Fumberg/Butmicke (Ergänzungssatzung)
Durch diese Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 wurde eine bisherige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Bereich einbezogen und damit Baurecht für eine Kindertagesstätte geschaffen. Dementsprechend wird darin eine Festsetzung zur zulässigen Art der baulichen Nutzung getroffen. Hiernach sind bauliche Anlagen für soziale Zwecke, hier "Kindergarten/Kindertagesstätte" zulässig. Darüber hinaus wird auch eine Festsetzung zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 15.02.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.07.2016 - 22.08.2016, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 04.10.2016, Satzungsbeschluss
- 02.11.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB