Bauleitplanung Stadt Meinerzhagen

Rathaus

Hinweise

Alle hier gezeigten Dokumente dienen lediglich Informationszwecken. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Ansprechperson oder in der Planauslage.

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Nr. 006 Stadtkern, 12. Änderung

Mit der Bebauungsplanänderung wurden im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines größeren Mehrfamilienhauses auf einer bisherigen Freifläche sowie für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für die im Plangebiet bestehenden Stadtverwaltungsgebäude geschaffen.

Ansprechperson

  • Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail:
  • Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 15.06.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.11.1998 - 22.12.1998, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 03.04.1999, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge