Nr. 041 Hardt, 06. Änderung
Die Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Zulässigkeit einer Hotel- und Gastronomienutzung im Plangebiet schaffen. Die dortigen Grundstücke sollen demnach die Festsetzung "Sondergebiete" mit der entsprechenden Zweckbestimmung anstelle der bisherigen Festsetzung von "Sondergebieten für Erholungsheime und Sanatorien, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal" erhalten.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 07.10.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.01.2022 - 25.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 31.01.2022 - 25.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 28.09.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 10.10.2022 - 09.11.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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