Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung Marienheide

Der Ausschuss für Klima und Umwelt hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG beschlossen.

Durch diese Auslegung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro km² sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftverkehrszeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr sowie für Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Planung ist erforderlich, um in Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der darauf fußenden nationalen Gesetzgebung auf der Basis der Kartierungen der gegebenen Lärmsituation, Lärmprobleme und negative Lärmauswirkungen sichtbar zu machen und zu regeln. Die Planung dient grundsätzlich auch dem Schutz „Ruhiger Gebiete“. Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 BImSchG vorgesehen

Innerhalb der Gemeinde Marienheide wurden folgende Hauptverkehrsstraßen mit einer erhöhten Lärmbelastung kartiert:

  • Bundesstraße B256 (Abschnitt entlang der B256 von der Gemeindegrenze in Kotthauserhöhe bis zum Kreisverkehrsplatz bei der Firma Rüggeberg im Ortskern von Marienheide)
  • Landesstraße L306 (Abschnitt entlang der L306 von Rodt bis zur Einmündung der L337- Unnenberger Straße)

Die entsprechenden Lärmkarten (Nacht / 24h) können Sie unten den Anhängen entnehmen und sich herunterladen.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Wie können Sie sich beteiligen: Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung hierfür ist nicht erforderlich, da wir auch gerne anonyme Hinweise entgegennehmen. Geben Sie uns beispielsweise Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter: Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und erneut auf dieser Seite bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen: Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, sich Bereiche detaillierter anzeigen zu lassen (Zoom).

 


Ansprechperson

  • Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de
  • Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de

Verfahrensschritte

  • 19.01.2024 - 20.02.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Erste Beteiligungsphase)

Anhänge

Lärmaktionsplan 2024Öffentliche Bekanntmachungen