Veränderungssperre
Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 69 „Konversion Griemeringhausen Teil B Wohnen

Der Bebauungsplan Nr. 69 „Konversion Griemeringhausen Teil B Wohnen“ soll aufgrund der Vollzugsunfähigkeit und der geänderten städtebaulichen Zielausrichtungen der Gemeinde Marienheide aufgehoben werden. Der Rat der Gemeinde Marienheide hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 69 „Konversion Griemeringhausen Teil B Wohnen“ gefasst.

Zur Sicherung der Planung für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 69 „Konversion Griemeringhausen Teil B Wohnen“hat der Rat in seiner Sitzung am 06.06.2023 den Beschluss für den Erlass einer Veränderungssperre als Satzung gefasst.

Übersichtsplan
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Ansprechperson

  • Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
  • Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de

Verfahrensschritte

  • 07.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.06.2023, Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge