Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 25 "Ortskern Marienheide", 31. Änderung gem. § 13a BauGB
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beschlossen für den Ortskern von
Marienheide die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Ortskern Marienheide“ als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der
Stadterneuerungsprojekte (Freiraumgestaltung der öffentlichen Plätze) aus dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Ortskern von Marienheide in ihrer zukünftigen Gestaltung zu
schaffen.
Ansprechperson
- Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
- Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de
Verfahrensschritte
- 21.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.12.2023 - 22.01.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Ortskern Marienheide / Satzung über die besonderen Anforderungen an die Baugestaltung des Ortskernes Marienheide Ist eine Teiländerung von
- Bebauungsplan Nr. 25.1 "Ortskern Marienheide", 1. Änderung
Anhänge
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Räumlicher Geltungsbereich
Übersichtsplan mit räumlichen Geltungsbereich - Städtebauliche Begründung
Begründung - Planzeichnung (Entwurf)
Planzeichnung Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen