Außenbereichssatzung
Eiringhausen / Satzung über die Grenzen des bebauten Bereiches Eiringhausen (1) im Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (Außenbereichssatzung)

Alle hier gezeigten Außenbereichssatzungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5

Ansprechperson

  • Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
  • Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de

Verfahrensschritte

  • 18.02.1999, Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge