Satzung
Dürhölzen / 1. Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dürhölzen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Alle hier gezeigten Ortslagensatzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Digitalisierungsgrundlage: DGK 5

Ansprechperson

  • Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
  • Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de

Verfahrensschritte

  • 26.12.2008, Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge