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Innenbereichssatzung
Satzung der Stadt Lünen über die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ("Innenbereichssatzung")

Die Innenbereichssatzung wurde für das Stadtgebiet Lünen insgesamt erarbeitet und legt die Abgrenzung aller im Zusammhang bebauten Ortsteile zum Außenbereich fest. Liegt ein Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung, so ist es gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Andernfalls ist § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) anzuwenden, es sei denn die tatsächlichen Gegebenheiten stehen eindeutig im Widerspruch dazu. Die Satzung hat also keine ausschließende Wirkung.

Wenn für einen Bereich, der durch die Innenbereichssatzung festgelegt ist, ein qualifizierter Bebauungsplan rechtskräftig wird, tritt die Satzung ohne förmliche Aufhebung hinter den Bebauungsplan zurück.

Verfahrensschritte

  • 17.08.1981, Rechtskraft

Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de