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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 229 "Viktoria-Ost" Teil A

Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Lünen Nr. 229 „Viktoria-Ost“ beschlossen. Die bereits am 10.4.2018 beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Parallelverfahren durchgeführt und ist mit Bekanntmachung vom 18.03.2020 wirksam.
 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 229 umfasst insgesamt eine Größe von rund 23 ha, befindet sich östlich angrenzend an die Lüner Innenstadt und umfasst nur den östlichen Teil des Viktoria-Areals (Gemarkung Lünen). Die Fläche befindet sich im Eigentum von mehreren Grundstückseigentümern. Grundsätzliches Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung eines Wiedernutzungskonzeptes für die letzte Bergbaufläche in Lünen unter besonderer Beachtung der natur- und stadträumlichen Qualitäten des Standortes, der vielfältigen Nutzungsinteressen und der finanziellen Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Ansatz der Planung ist auch eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit, insbesondere auch der heutigen (informellen) Nutzer. Dazu fand, zusätzlich zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB, eine öffentliche Informationsveranstaltung am 11.07.2018 von 17 bis 19 Uhr in der Stadtkirche St. Georg statt.
 
In Anbetracht der vielfältigen Restriktionen, denen die Entwicklung der gesamten Viktoria- Fläche unterliegt, verbunden mit dem Anspruch der kurzfristigen Schaffung von Baurecht für die forensische Klinik, wurde der Geltungsbereich in zwei Teilbereiche (Teil A und Teil B) aufgeteilt.

Teil A umfasst die für die Forensik erforderliche Fläche auf dem RWE-Gelände im Süden des Plangebietes sowie die dafür erforderlichen Erschließungsflächen und den so genannten Canyon. Ausgenommen ist eine Teilfläche im Einfahrtsbereich, südlich der vorhandenen Erschließung.
Das Plangebiet für den Teilbereich A mit einer Größe von rund 8,4 ha wird begrenzt:

  • im Norden durch den vorhandenen Parkplatz und im
  • Osten durch die bestehende gewerbliche Nutzung und die Zwolle Allee.
  • Im Süden und Westen verläuft die Grenze des Plangebietes entlang der vorhandenen Vegetation und Geländestruktur.

Teil B umfasst den nord-östlichen Teilbereich des Bebauungsplanes, der überwiegend aus der RAG-Fläche besteht und den vorhandenen Parkplatz sowie den Bestandsbetrieb an der Zwolle Allee und die Teilfläche südlich der Erschließungsstraße umfasst. Auf einer Fläche von rund 14,6 ha sollen hier die planungsrechtlichen Grundlagen für Wohnen und nicht störende gewerbliche Nutzungen geschaffen werden und der Gewerbebestand gesichert werden.

 
 
 
 
 

 

Verfahrensschritte

  • 03.05.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.06.2018, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.06.2018 - 13.07.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 18.04.2019, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.10.2019, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
  • 04.11.2019, Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.11.2019 - 13.12.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.03.2020 - 09.04.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 25.06.2020, Satzungsbeschluss
  • 24.02.2021, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de