Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Flächennutzungsplan
FNP, 17. Änderung "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen"

Der Ortsteil Lippholthausen ist mit seinen großen zusammenhängenden Gewerbeflächen im Stadtgebiet ein wichtiger Wirtschaftsstandort der Stadt, den es langfristig zu stärken gilt. Mit der Einstellung der Stromerzeugung im STEAG-Kraftwerk Lünen Ende des Jahres 2018 und dem Verkauf des über 30 ha großen Areals an die Hagedorn Unternehmensgruppe aus Gütersloh ergeben sich neue Entwicklungspotenziale am Wirtschaftsstandort Lippholthausen. Das weitestgehend homogene Nutzungsgefüge in Lippholthausen mit großflächigen Gewerbe- und Industriearealen soll mit der Entwicklung der ehemaligen Kraftwerksfläche fortgeführt werden, sodass weitere Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben in der Stadt Lünen bereitgestellt werden können.

Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen“ beabsichtigt die Stadt Lünen auf den Flächen des ehemaligen Kraftwerkstandortes nördlich und südlich der Moltkestraße die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für ein Gewerbe- und Industriegebiet zur Ansiedlung großflächiger Betriebe zu schaffen. Der Planung zugrunde liegen das städtebauliche Entwicklungskonzept „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ sowie die Ziele des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Lünen Nr. 237 „Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen“ soll im Parallelverfahren erfolgen.

Die Stadt Lünen informiert öffentlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung:

 

 

Digitale Bürgerinformationsveranstaltung am 08. März 2022 von 18 bis ca. 20 Uhr

Planungsbeteiligte, etwa Planer und Fachgutachter sowie der Eigentümer des Areals, stehen Rede und Antwort. Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich im Vorfeld per E-Mail unter stadtplanung.41@luenen.de oder telefonisch unter Tel. 02306 104-1439 anzumelden. Rechtzeitig vor der Veranstaltung versendet die Stadt Lünen einen Einwahl-Link für die digitale Dialogplattform. Für die Vorbereitung der Präsentation zum Planungsstand ist es hilfreich, wenn Interessierte bereits mit der formlosen Anmeldung Fragen zur Planung formulieren. Selbstverständlich können Gäste auch während der Veranstaltung nachfragen.

In der Zeit vom 28. Februar bis 28. März 2022 kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Darüber hinaus können sich Bürger/innen während der Dienststunden der Stadtverwaltung telefonisch direkt an die Abteilung Stadtplanung unter Tel. 02306 104-1439 oder an die weiter aufgeführten Ansprechpartner/innen wenden, um die Planung telefonisch zu erörtern oder einen Termin zur Einsichtnahme der o.g. Planungsunterlagen zu vereinbaren. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus kann ein Termin zur Einsichtnahme der Planungsunterlagen nur nach vorheriger Terminabstimmung erfolgen. Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen zur Planung insbesondere elektronisch (per E-Mail oder über die Homepage der Stadt Lünen), schriftlich oder im Technischen Rathaus der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 5 (nach vorheriger telefonischer Terminabsprache) zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verfahrensschritte

  • 21.01.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.02.2022, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.02.2022, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.02.2022 - 28.03.2022, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.02.2022 - 28.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

  • Herr Alexander Bergmeier, Telefon: 02306 104-1439, E-Mail: alexander.bergmeier.41@luenen.de
  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de