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Planungskonzept
Entwicklungskonzept "Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030"

Im Ortsteil Lippholthausen liegen die größten zusammenhängenden Gewerbeflächen der Stadt Lünen. Lippholthausen ist somit ein wichtiger Wirtschaftsstandort der Stadt, den es langfristig zu erhalten und zu stärken gilt. In den einzelnen Teilbereichen des Ortsteils ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen, die für eine zukunftsfähige Entwicklung der Gebiete planerisch und strategisch zu bearbeiten sind. Entwicklungspotenziale und Nutzungsperspektiven sind in dem Kontext der am Standort gegebenen Rahmenbedingungen, wie Wirtschaft, Verkehr, städtebauliches Erscheinungsbild, Immissionsschutz, aber auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Freiraum und Erholung, zu entwickeln. Der Standort ist durch die zwei Kohlekraftwerke STEAG und Trianel geprägt. Das STEAG-Kraftwerk wurde Ende 2018 geschlossen und die Firma Hagedorn als neuer Flächeneigentümer hat bereits mit Rückbauarbeiten als Grundlage für eine zukünftige Entwicklung der Fläche begonnen. Da bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke vom Netz genommen werden sollen, stellt auch die Trianel-Fläche perspektivisch eine Entwicklungsfläche dar.

Das Entwicklungskonzept "Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030" stellt ein räumliches Strukturkonzept für den Wirtschaftsstandort Lippholthausen dar, das die unterschiedlichen Belange integriert betrachtet und eine Perspektive für die zukünftige Entwicklung Lippholthausens aufzeigt. In Verknüpfung mit dem Strukturplan werden kurzfristige, mittelfristige und langfristige Umsetzungsschritte zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Lippholthausen aufgezeigt. Die Umsetzungsschritte betreffen einzelne städtebauliche oder verkehrliche Maßnahmen, aber auch Handlungserfordernisse der Bauleitplanung sowie übergeordnete Handlungsstrategien der Wirtschaftsförderung und weiterer Akteure.

Ziel des Entwicklungskonzeptes „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ ist es, eine Entwicklungsperspektive für den Wirtschaftsstandort Lippholthausen als Planungs- und Handlungsgrundlage weiterer Planungsprozesse darzustellen. Es soll als rahmensetzende Grundlage für die Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben dienen.

Das Entwicklungskonzept „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ liegt im Entwurf vor und soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Vor dem Hintergrund erfolgt die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und Behörden sowie der Öffentlichkeit in Anlehnung an § 3 und § 4 Baugesetzbuch.

 

Verfahrensschritte

  • 01.02.2021 - 03.03.2021, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 01.02.2021 - 03.03.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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