Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Flächennutzungsplan
FNP, 13. Änderung "Photovoltaik-Freiflächenanlagen"

Für das Plangebiet liegt der Verwaltung der Stadt Lünen ein Schreiben vom 01.11.2017 der montanSolar GmbH als Vorhabenträger vor, der hier eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten möchte. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines 110m-Korridors entlang der Autobahn A2 und umfasst insgesamt eine Fläche von rund 35.000 m². Der Änderungsbereich wurde in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Fläche von rund 20.000 m² eine PV-Freiflächenanlage mit insgesamt ca. 4.500 Modulen und einer Gesamtleistung der Anlage von etwa 1,2 MWp, sowie die dafür erforderlichen Trafostationen, zu errichten. Die Module sollen auf Pfosten aufgeständert werden, die in den Boden gerammt werden, so dass keinerlei zusätzliche Versiegelungen durch Fundamente o.ä. erforderlich werden. Die PV-Anlage erhält eine Einfriedung.

Um das projektierte Vorhaben realisieren zu können, ist es notwendig, entsprechendes Planrecht zu schaffen. Dafür ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechtes - der Bereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 119 „Kleingartenanlage Bullerodt“ - erforderlich. Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Lünen Nr. 227 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen Niersteheide“ gemäß § 12 BauGB erfolgen.

Die betroffene Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Lünen als Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt, ein Teilbereich im Nord-Westen des Plangebietes mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingartenanlage“. Da ein aufzustellender Bebauungsplan aus dem FNP zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Ziel der Änderung ist, für den für das Vorhaben erforderlichen Teil, die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Kennzeichnung „Erneuerbare Energien (EE) Photovoltaikanlagen“.

Verfahrensschritte

  • 10.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.04.2018, Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.04.2018 - 28.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.04.2018 - 28.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.09.2018, Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
  • 13.09.2018, Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gem. § 3 (2) BauGB
  • 21.09.2018 - 22.10.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.12.2018, Feststellungsbeschluss
  • 20.02.2019 - 21.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 11.04.2019, Feststellungsbeschluss
  • 28.06.2019, Rechtskraft gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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  • Herr Alexander Lackmann, Telefon: 02306-104-1851, E-Mail: alexander.lackmann.41@luenen.de