Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 033 "Innenstadt Südost", 7. Änderung

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.000 qm und wird begrenzt:

• im Norden von der nördlichen Grenze der Neuberinstraße,
• im Osten von der Kurt-Schumacher-Straße (B 236),
• im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 1178, 1779, 1179 und 1511
• im Westen von der westlichen Grenze der Lange Straße.

Für einen Teil des Änderungsbereiches (ehemals Flurstück 1754) wurden mit der 6. Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für den Bau des sogenannten Zentrums für Bildung und Kultur (ZBK), eines der Leitprojekte aus dem Stadtumbaukonzept. Dieses Projekt wird nicht mehr weiterverfolgt. Jetzt liegt aktuell eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf diesem Grundstück (neu Flurstücke 1776 und 1778) vor.

Der Bebauungsplan trifft für das Baugrundstück die Festsetzung zur Art der Nutzung als Gemeinbedarfsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Kultur". Das Maß der baulichen Nutzung wird ausschließlich über die Zahl der Vollgeschosse -maximal drei- definiert. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen festgesetzt.

Das beantragte Vorhaben ist zwar planungsrechtlich als Gemeinbedarfsnutzung einzustufen, die Zweckbestimmung des Bebauungsplans steht einer Zulässigkeit allerdings entgegen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist vordergründig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das beantragte Vorhaben zu schaffen. Das kann durch die Wegnahme der Zweckbestimmung erreicht werden. Auf der anderen Seite ist damit aber unabhängig von dieser konkreten Planung das Spektrum möglicher Nutzungen für das Grundstück erweitert. Vor dem Hintergrund der Diskussion um Alternativen für das sogenannte Zentrum für Bildung und Kultur an anderer Stelle stellt das eine Verbesserung der Handlungsoptionen für die Nutzung der Fläche dar.

Im Übrigen soll bei der Planänderung auch der inzwischen durch die Neugestaltung der Neuberinstraße entstandene Grundstückszuschnitt berücksichtigt werden.

Wegen der planinhaltlich eher nur marginalen Änderung beabsichtigt die Stadt Lünen hierfür den Bebauungsplan Nr. 33 "Innenstadt Südost" 7. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Verfahrensschritte

  • 19.04.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.05.2016 - 30.05.2016, Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a BauGB
  • 24.02.2017 - 27.03.2017, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 24.04.2017 - 29.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.10.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de
  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de