Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 212 "Bergstraße / Kupferstraße"

Das Plangebiet umfasst ca. 17.235 qm und liegt im südöstlichen Quadranten des Kreuzungsbereichs „Bergstraße / Kupferstraße“ und umfasst die Bereiche des Lebensmittel-Discounters, der Waschstraße sowie der Tennishalle und -plätze. Es liegt in der Gemarkung Lünen und wird begrenzt:

• im Norden: von der Kupferstraße
• im Osten: von der Ostseite der Flurstücke Flur 18 Nrn. 626, 617, 618, 582, 583, und 584, Flur 2 Nr. 836
• im Süden: von der Südseite des Flurstücks Flur 2 Nr. 836 und
• im Westen: von der Bergstraße.

Der bestehende Lebensmittel-Discounter plant den Abriss des bestehenden Marktes, bei gleichzeitigem Neubau mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche (VK) von 1.000 qm auf ca. 1.500 qm. Die bestehenden Tennisplätze und das vorhandene Wohngebäude sollen zurückgebaut werden, um die benannte Erweiterung zu ermöglichen.

Zur Steuerung der Einzelhandelssituation in diesem Bereich und der damit verbundenen Umsetzung der bereits beschlossenen Bausteine „Integriertes Handlungskonzept Innenstadt“ und „Nahversorgungskonzept 2010“des Masterplans Einzelhandel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ziel ist es, Planrecht für einen Lebensmittel-Discounter mit einer max. Verkaufsfläche von 1.500 qm zu schaffen und die weiteren bestehenden Nutzungsmöglichkeiten zu sichern. Um die Innenstadt zu schützen, soll weiterer zentrenrelevanter Einzelhandel für diesen Standort ausgeschlossen werden.

Aufgrund einer aktuellen Anfrage wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan gefasst, um die Ziele des Masterplans Einzelhandel zu sichern und das geplante Projekt umzusetzen.

Die Gutachten / Stellungnahmen zu den Themenbereichen Einzelhandel, Immissionen und Altlasten können in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Verfahrensschritte

  • 02.06.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.06.2015, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.2015 - 18.01.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 30.11.2015 - 18.01.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.04.2016, Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 02.05.2016 - 05.06.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 02.05.2016 - 05.06.2016, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 07.07.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.10.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

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PlandarstellungBegründungUmweltberichtWeiterführende Links

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de
  • Herr Thomas Berger, Telefon: 02306 104-1509, E-Mail: thomas.berger.41@luenen.de